Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Reifen Lindner GmbH, Bundesstraße 10, 5071 Wals-Himmelreich

 

ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte der Reifen Lindner GmbH (im folgenden Lindner genannt) mit ihren Kunden. Vom Kunden vorgesehene Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch Lindner wirksam.
Die Zusendung der Lindner-Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen. Allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten eingehende Aufträge verpflichtet sich Lindner nicht zur Lieferung. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie schriftliche und mündliche Absprachen mit Vertretern von Lindner sind für Lindner erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Formen, Fertigungsbehelfe und Einrichtungen sind Eigentum von Lindner, auch dann, wenn vom Kunden ein Formkostenbeitrag geleistet wurde und die Vorschläge und Entwürfe für den herzustellenden Artikel von ihm stammen.

LIEFERBEDINGUNGEN

Die Lieferung und Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Sofern in den jeweils gültigen Preislisten keine andere Regelung getroffen ist, gilt ein Mindestbestellwert von 4 Stück für die frachtfreie Lieferung. Nimmt Lindner eine Bestellung, deren Wert unter diesem Mindestbestellwert liegt, an, steht es ihm frei, hierfür einen Zuschlag zu verrechnen.
Lindner liefert, sofern nicht anders vereinbart
a) bei Exportlieferungen frei deutsche Grenze,
b) bei Inlandslieferungen gegen Verrechnung eines Fracht- bzw. Zustellkostenanteils. Bei Wahl einer teuren Versandart durch den Kunden, zB Eilgut, Expressgut, werden die Mehrfrachtkosten in Rechnung gestellt.
c) Waren, die zur Bearbeitung frei Erzeugungswerk eingesandt worden sind, unfrei zurück. Die zur Bearbeitung, Veredelung oder Reparatur bestimmten Waren sind frei Erzeugungswerk anzuliefern.
Frachtvergütungen bei Selbstabholung werden nicht gewährt. Erfüllungsort für Lindner ist das Erzeugungswerk bzw. Wals oder Eugendorf. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an Bahn oder Frachter auf den Kunden über. Eine ein- oder mehrmalige Zustellung von Waren von Lindner frei Haus des Kunden gibt keinen Rechtsanspruch auf dauernde Gewährung dieser Vergünstigung. Die in einschlägigen Normen vorgesehenen Maße und die gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten.
Teillieferungen sind zulässig.

LIEFERFRISTEN

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse bei Lindner oder bei Dritten, mit denen Lindner in Geschäftsverbindungen steht, zB Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbindet Lindner von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und geben ihm außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Bestände aus dem Webshop sind zur Information des Kunden gedacht und stellen somit kein Anrecht auf Zustellung/Lieferung dar.

EIGENTUMSVORBEHALT

Lindner behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vereinigen. Er verpflichtet sich, an Lindner auf dessen Wunsch seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Lindner ist im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt, die Zustimmung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Lieferungen aus dem Webshop erfolgen prinzipiell nur gegen Vorauskasse. Erfolgt eine Sondervereinbarung zur Lieferung gegen Bankeinzug, akzeptiert der Kunde damit ebenfalls die Lieferung als Vorauskasse.

EINLAGERUNG VON DEPOTRÄDERN

Die Verrechnung der vom Kunden eingelagerten Räder erfolgt pro Satz und Saison im Vorhinein zum jeweils gültigen Satz, gültig für jeweils 6 Monate. Für in Obhut gegebene Räder wird die Haftung gegen das Abhandenkommen derselben übernommen. Grundsätzlich ausgeschlossen wird eine Haftung bezüglich Beschädigung. Wird das Depot 2 Saisonen nicht bezahlt, dürfen die Räder ohne Absprache mit dem Kunden von Lindner für diesen kostenpflichtig entsorgt werden. Der Kunde hat das Recht, die bei uns verwahrte Ware jederzeit wieder abzuholen, ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der Räder endet der Verwahrungsvertrag. Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von sechs Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, daß die Verwahrungsgebühr für die weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten fällig wird. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Verkaufspreise von Lindner sowie alle Angebote und Berechnungen in EUR zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge sind sofort ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und porto- und spesenfrei zahlbar.
Eine Verzinsung von Voraus-Akontozahlungen findet nicht statt. Zahlungen sind durch den Kunden grundsätzlich auf dessen Gefahr und Kosten auf das von Lindner auf den Fakturen angegebene Konto zu übersenden. Erfüllungsort für den Kunden ist Wals. Die Zurückhaltung oder die Aufrechnungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen, welcher Art immer, ist ausgeschlossen. Die Annahme von Wechseln an Zahlungstatt setzt das schriftliche Einverständnis der Lindner-Geschäftsleitung voraus.
Geleistete Anzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln, dh im Falle des Verlustes des Zahlungsbelegs kann keinesfalls Ersatz gewährt werden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Lindner berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10-35 EUR und Verzugszinsen in Höhe von 9,5 % pA über der Bankrate zu verrechnen, sofern ihr nicht höhere Kreditbeschaffungskosten entstehen. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten zu tragen.

GEWÄHRLEISTUNG

Für allenfalls auftretende Herstellungs- oder Materialfehler bei Erzeugnissen von Lindner oder Abweichungen von den einschlägigen Normen, kommt Lindner nach ihrer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung auf.

Lieferungen von Sekunda- bzw. Partieware erfolgen stets unter ausdrücklichem Ausschluss des Reklamationsrechtes betreffend optische Mängel und sonstige Qualitätsminderungen.

Sollen die Artikel Mustern von früheren Lieferungen entsprechen, so werden Abweichungen vermieden, soweit dies technisch möglich ist. Bei erheblichen Abweichungen kann Lindner nach ihrer Wahl entweder eine Ersatzlieferung vornehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücksendung/Warenrückgaben der beanstandeten Ware ist vor der Absendung das Einverständnis von Lindner einzuholen. Die Rücksendung hat für Lindner spesenfrei zu erfolgen. Als Wiedereinlagerungsgebühr wird pauschal ein Abschlag von 15 % des Warenwerts verrechnet.
Für Fahrzeugbereifungen und Runderneuerungen bestehen zusätzliche Gewährleistungsbedingungen der Erzeugerfirmen, soweit sie von den allgemeinen Gewährleistungsbedingungen abweichen, treten sie an deren Stelle, im Übrigen ergänzen sie diese.

HAFTUNG

Sofern durch das Gesetz nicht zwingend anders vorgeschrieben ist, haftet Lindner für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungshilfen, jedoch nicht bei leichter Fahrlässigkeit, für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile durch dadurch verursachte Betriebsstörungen, für Transportkosten, die im Zusammenhang mit dem Austausch der mangelhaften gegen mangelfreie Ware entstehen. Für allfällige Aus- und Einbaukosten, für Obhut und Bearbeitungsschäden an Gegenständen, die sich zur Bearbeitung bei Lindner befinden, sowie die vom Abnehmer des Kunden gegen diesen erhobene Ansprüche wird auch bei grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen.
Lindner haftet nicht für Sachschäden, die der Kunde als Unternehmer erleidet. Schadenersatzpflichten von Lindner gegenüber den Abnehmern des Kunden, die ebenfalls Unternehmer sind, sind im selben Maße ausgeschlossen, wie jene gegenüber dem Kunden. Der Kunde von Lindner ist überdies verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung die ebenfalls bestehenden Ersatzansprüche seiner Abnehmer in entsprechender Weise zu beschränken, wenn dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen ist.

VERSCHIEDENES

Lindner ist berechtigt, mit und gegen fällige und nichtfällige, auch künftige Forderungen, aufzurechnen, welche Lindner gegen den Kunden zustehen bzw. die der Kunde gegen Lindner hat.
Als Gerichtsstand wird für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart.
Auf alle Lieferverträge, welche Lindner abschließt, ist ausschließlich österr. Recht anzuwenden, unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes. Es gilt ein erweitertes Pfandrecht als vereinbart.
Mit der Zusendung von Werbemails bin ich einverstanden, Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben.
Des Weiteren wird explizit auf die allgemeinen Bedingungen des BRV und des ZDK, beide mit Sitz in Bonn, in der jeweils gültigen Fassung verwiesen. Diese gelten ebenfalls als vereinbart.

Ende